Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.

Konfuzius

Laut § 25 Abs. 4 des ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetzes für Hotels und Beherbergungsbetriebe sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Anzahl von ArbeitnehmerInnen mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut ist.

Die Brandschutz-Schulung dauert ca. 2 Stunden und besteht aus einem Theorieteil sowie dem Praxisteil. Beim Praxisteil bekommt jeder Teilnehmer die Möglichkeit, mit einem Feuerlöscher einen Brandherd selbst zu löschen.

Anforderungen für die Durchführung der Schulung: für den Theorieteil Raum mit Beamer und Leinwand, für die Praxis ein befestigter Platz im Freien. Bis zu max. 20 Personen können an einer Schulung teilnehmen.